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19
NOVEMBER
DONNERSTAG
20:00 Uhr
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Dom im Berg
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TrauDi!
Kinderbüro Steiermark & Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
das Motto 2009 »Recht auf Schutz vor Gewalt!«
Die UN-Kinderrechtekonvention fordert physischer, psychischer, sozialer und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein Ende zu setzen. (Artikel 19 sowie 34, 35, 36, 37, 38 und 39) Der Staat hat die Pfl icht jeden einzelnen vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung zu schützen.
Artikel 17 der UN-Kinderrechtekonvention (Auszug):
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um jedes Kind vor jeder Form körperlicher oder seelischer Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich sexuellen Missbrauchs zu schützen […].
Für Gewalt an Kindern gibt es keine Entschuldigung,
sie muss und kann verhindert werden.
In Österreich jährt sich das Gewaltverbot in der
Erziehung heuer zum 20. Mal. Das bedeutet, dass
jedes Mädchen und jeder Junge eine gewaltfreie,
kinder- und jugendgerechte Erziehung bekommt, sich
entwickeln kann ohne die Angst, gewaltsam zu etwas
bewogen oder von etwas abgebracht zu werden.
Das Ziel der gegenwärtigen Europaratskampagne ist es,
körperliche Züchtigung zu beseitigen, denn NIEMAND
darf an Kindern und Jugendlichen, egal in welcher Form,
Gewalt anwenden.
Gewalt hat viele Gesichter, kann laut oder leise sein. Das
meint z. B. An-den-Haaren-Ziehen und Lächerlichmachen
in der Öffentlichkeit oder auch ignorieren und das Verbot
von Kontakten mit Familie und FreundInnen.
Jede und jeder hat das Recht auf körperliche und seelische
Gesundheit und die Vertragsstaaten haben sich
dazu verpfl ichtet, alle Schutzmaßnahmen zu setzen
um diese aufrecht zu erhalten.
TrauDi! wird in sechs Kategorien verliehen:
➊ Steirische Unternehmen
➋ Projekte von Kindern und Jugendlichen
➌ Organisationen/Vereine
➍ Gemeinden und Behörden
➎ Bildungseinrichtungen
➏ Die Ehren-TrauDi! wird einer Person, die sich um das Jahresmotto besonders verdient gemacht hat, als Sonderpreis überreicht.
TrauDi! wird für Projekte vergeben, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden.
Projekte, die den Schutz von Kindern/Jugendlichen zum Ziel haben, können von Kindern/Jugendlichen selbst, Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Gemeinden, Bildungseinrichtungen … eingereicht werden.
TrauDi wird …
• … in der Steiermark vergeben und ist überparteilich ausgerichtet.
• Die TrauDi!-Akademie sichtet alle Einreichungen und empfi ehlt der TrauDi!–Jury für jede Kategorie die jeweils besten (maximal 5) Projekte.
• Die Jury besteht aus jugendlichen und erwachsenen ExpertInnen, setzt sich aus 20 Personen zusammen und wählt die PreisträgerInnen 2009 aus.
• Die »erwachsene Jury« sind ExpertInnen der Fachbereiche: Kinderrechte, Kinderschutz, Beteiligung, Gemeindepolitik, Gemein wesenarbeit für kinder-/jugendfreundliche Lebensbedingungen, Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaft, Marketing, Verwaltung (Landesjugendreferat, Landesschulrat, Jugendwohlfahrt), Politik und Wissenschaft.
• Die »jugendliche Jury« wird durch einen Aufruf unter den Kinder- und Jugendprojektgruppen der kija steiermark und des Kinderbüro Steiermark zusammengestellt.

